Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerleistungen. Von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen werden die Kosten in der Regel erstattet.
Aufgrund meiner vollständigen Osteopathieausbildung mit Abschluss D.O. ® (B) erfülle ich auch für die gesetzlichen Krankenkassen die Voraussetzung für die Bezuschussung Ihrer Behandlung. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Krankenkasse.
Gerne beantworte ich Ihnen alle weiteren Fragen rund um meine Behandlungen und um die Möglichkeiten der Osteopathie. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu mir auf.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung oder als Selbstzahler. Nehmen Sie auch dazu bitte einfach Kontakt zu mir auf.